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   LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13   

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https://dejure.org/2013,15131
LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13 (https://dejure.org/2013,15131)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 1 Ta 105/13 (https://dejure.org/2013,15131)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 1 Ta 105/13 (https://dejure.org/2013,15131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33
    Bewertung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs - unbedingt gestellter Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Innerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses wie hier kann eine Prozesshandlung anerkanntermaßen von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (vgl. dazu etwa mit weiteren Nachweisen Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage 2010, Vor § 128 Rz. 20), wobei das innerprozessuale Ereignis, auf das abgestellt wird, keineswegs nur eine gerichtliche Entscheidung sein kann (BGH vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/04 - NJW 1996, 2306; offenbar a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1).

    Dass die Antragsgestaltung auf eine für die Klägerseite günstigere Kostengestaltung abzielt, spricht nicht gegen deren Zulässigkeit (BGH vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/04 - NJW 1996, 2306).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 3 Ta 152/05

    Streitwertfestsetzung bei einer auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Es handelt sich nicht um eine willkürliche und unzulässige Bedingung (a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1; LAG Düsseldorf vom 18. Oktober 2006 - 6 Ta 551/06 - juris).

    Innerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses wie hier kann eine Prozesshandlung anerkanntermaßen von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (vgl. dazu etwa mit weiteren Nachweisen Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage 2010, Vor § 128 Rz. 20), wobei das innerprozessuale Ereignis, auf das abgestellt wird, keineswegs nur eine gerichtliche Entscheidung sein kann (BGH vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/04 - NJW 1996, 2306; offenbar a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1).

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Die hier gewählte Gestaltung lässt auch nicht im Zweifel, mit welchen Anträgen und mit welcher Tatsachengrundlage im jeweiligen Stadium prozessiert wird (zu diesem Aspekt BGH vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147), insoweit besteht jeweils die prozessual unabdingbar gebotene sichere Grundlage.
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen, für die allgemeine Meinung; vgl. weiter BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; RG vom 02. März 1934 - III 117/33 - RGZ 144, 71, 72).
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2006 - 6 Ta 551/06

    Streitwertfestsetzung bei unechtem Hilfsantrag und vergleichsweiser Erledigung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Es handelt sich nicht um eine willkürliche und unzulässige Bedingung (a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1; LAG Düsseldorf vom 18. Oktober 2006 - 6 Ta 551/06 - juris).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 48/64

    Kündigung - Dienstvereinbarung - Betriebsvereinbarung - Arbeitgeber des

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen, für die allgemeine Meinung; vgl. weiter BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; RG vom 02. März 1934 - III 117/33 - RGZ 144, 71, 72).
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ, zu 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen, für die allgemeine Meinung; vgl. weiter BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; RG vom 02. März 1934 - III 117/33 - RGZ 144, 71, 72).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 28/98

    Wertfestsetzung; Separate Bewertung von unbedingt gestelltem

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 1 Ta 105/13
    10 Der Klageantrag zu 2) auf Weiterbeschäftigung stellt nach der erfolglosen Güteverhandlung einen unbedingten Antrag dar, der im Einklang mit der ständigen Kammerrechtsprechung mit dem Betrag einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten ist (Kammerbeschluss vom 23. April 1999 - 15/6 Ta 28/98 - NZA-RR 1999, 434).
  • LAG Hessen, 31.07.2013 - 1 Ta 182/13

    Bedingte Weiterbeschäftigung für den Fall des Scheiterns der Güteverhandlung -

    Es handelt sich nicht um eine willkürliche und unzulässige Bedingung (Hess. LAG vom 6. Mai 2013 - 1 Ta 105/13 n.v.).

    10 Nach der Rechtsprechung des Hessische Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 Ta 105/13 n.v.) stellt ein Klageantrag, der wie vorliegend der Antrag zu 2) auf Weiterbeschäftigung nach der erfolglosen Güteverhandlung gerichtet ist, einen unbedingten Antrag dar, der im Einklang mit der ständigen Kammerrechtsprechung zur Bemessung des Weiterbeschäftigungsantrags mit dem Betrag einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten ist (Kammerbeschluss vom 23. April 1999 - 15/6 Ta 28/98 - NZA-RR 1999, 434).

    Es ist mit der Aufgabe und den Zwecken eines staatlich geordneten Prozessverfahrens unvereinbar, dass ein Rechtsstreit geführt wird, der von Anfang an unter einer von der Klägerseite willkürlich gesetzten Bedingung steht und gegenstandslos wird, wenn die Bedingung nicht eintritt (so etwa BAG Urteil vom 26. November 1964 - 5 AZR 48/64, AP Nr. 20 zu § 16 AOGÖ; BGH vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904; Hess. LAG vom 6. Mai 2013 a.a.O.).

    Es handelt sich nicht um eine willkürliche und unzulässige Bedingung (Hess. LAG vom 6. Mai 2013 a.a.O.; a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1; LAG Düsseldorf vom 18. Oktober 2006 - 6 Ta 551/06 - juris).

    Innerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses wie hier kann eine Prozesshandlung anerkanntermaßen von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., Vor § 128 Rn 20 m.w.H.), wobei das innerprozessuale Ereignis, auf das abgestellt wird, keineswegs nur eine gerichtliche Entscheidung sein kann (BGH vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/04 - NJW 1996, 2306; Hess. LAG vom 6. Mai 2013 a.a.O.; offenbar a. A. LAG Baden-Württemberg vom 06. Oktober 2005 - 3 Ta 152/05 - LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 1).

    Dass die Antragsgestaltung auf eine für die Klägerseite günstigere Kostengestaltung abzielt, spricht ebenfalls nicht gegen deren Zulässigkeit (BGH vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/04 - NJW 1996, 2306; Hess. LAG vom 6. Mai 2013 a.a.O.).

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